09.10.2012
Pressemitteilung der DGKH als Download
Um Wohnungsbaugesellschaften und Vermietern 255 Euro pro Jahr und Objekt zu ersparen, soll die Schutzmaßnahme vor 30.000 Pneumonien und 3.000 Todesfälle gestrichen werden.
Im November 2011 wurde zur Gesundheitssicherung der Menschen, die in Deutschland ein Mietobjekt bewohnen, die Untersuchung von Wasser auf Legionellen gesetzlich vorgeschrieben. Von dieser Gesundheitsschutz-Maßnahme sind ca. 50% aller in Deutschland lebenden Bürger betroffen.
Nach bereits 11 Monaten soll diese Maßnahme zum Gesundheitsschutz wieder gestrichen werden und am 12. Oktober 2012 vom Bundesrat gebilligt werden.
Die DGKH fordert, dass die Untersuchungspflicht auf Legionellen nicht angetastet wird.
Sie warnt vor einer Verschiebung des Beginns der Untersuchungspflicht auf Legionellen um 1 Jahr und die grundsätzliche Erhöhung des Untersuchungsintervalls auf 3 Jahre.
Die mikrobiologische Untersuchung von Trinkwasserinstallationssystemen auf Legionellen ist das einzige Verfahren, um Risiken für die Bevölkerung durch Legionellen zu erkennen und zu beseitigen bevor Infektionen durch Legionellen auftreten. Die DGKH fordert, dass die in der Trinkwasserverordnung von 28. November 2011 festgeschrieben Anforderungen hinsichtlich der Untersuchungspflicht und der Untersuchungsintervalle beibehalten werden.
Jährlich erkranken bis zu 30.000 Menschen in Deutschland an einer Lungenentzündung durch Legionellen. An den Folgen der Legionellose sterben pro Jahr bis zu 3.000 Menschen. (Zahl der Verkehrstoten in Deutschland in 2011 3.991 Menschen.)
Nur ca. 2 - 4% dieser Legionellosen werden trotz bestehender Meldepflicht gemeldet und
96 - 98 % der Legionellosen in Deutschland werden nicht registriert.
Das heißt die tatsächliche Zahl der Erkrankten ist um ein Vielfaches höher!
Legionellen werden nicht von Mensch zu Mensch übertragen. Die wichtigsten Infektionsreservoire sind:
Für Trinkwasserinstallationssysteme gibt es seit Jahren bewährte technische Regeln, die sicherstellen können, dass die Zahl der Legionellen so niedrig wie möglich gehalten werden und damit auch das Infektionsrisiko für den Bürger praktisch ausgeschaltet werden kann.
Aktuell vorgesehene Änderung
Am 31.08.2012 wurde seitens des Bundesministeriums für Gesundheit der Entwurf für die 2. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (Drucksache 525/12) veröffentlicht.
Die Verlängerung des Untersuchungsintervalls auf 3 Jahre wird vom Bundesministerium für Gesundheit hauptsächlich damit begründet, dass für die geschätzten 2 Millionen Anlagen und die größeren Wohngebäude die jährlichen Kosten um 2/3 auf 170 Millionen € gesenkt werden.
340 Millionen Euro sollen in drei Jahren eingespart werden zu Lasten von ca. 30.000 Erkrankten von denen bis zu 3.000 an der Erkrankung versterben, obwohl diese Todesfälle vermeidbar sind.
Um Wohnungsbaugesellschaften und Vermietern die lächerliche Summe 255 Euro pro Jahr und Objekt zu ersparen in dem zahlreiche Mieter wohnen, soll die Präventionsmaßnahme die mindestens 30.000 Lungenentzündungen und bis zu 3.000 Todesfälle pro Jahr vermeiden kann, gestrichen werden.
Die DGKH fordert zum Schutz von 40 Millionen Bürgern