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Empfehlung der DGKH
Hygienemaßnahmen im Haushalt von EHEC-Patienten und EHEC-Ausscheidern
26.06.2011
Die DGKH hält es für notwendig, in Ergänzung zu den Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung darauf hinzuweisen, dass in bestimmten Situationen die üblichen Hygienemaßnahmen nicht ausreichend sind sondern durch gezielte allgemeine Hygiene- bzw. Desinfektionsmaßnahmen ergänzt werden müssen.
Der derzeit sich ausbreitende EHEC-Erreger ( HUSEC 041 ) ist möglicherweise ein primär beim Menschen vorkommender Erreger. Der EHEC-Erreger kann direkt über Stuhl oder indirekt über mit Stuhl verunreinigte Hände bzw. Flächen ( sog. Schmierinfektion ) weitergegeben werden. Der Erreger kann sich über lange Zeit auf Flächen halten. In der Literatur sind Übertragungen in Gemeinschaftseinrichtungen und innerhalb von Familien mit Erkrankten bzw. Ausscheidern dokumentiert1-9. Aktuell wird auch eine intrafamiliäre Übertragung aus den Niederlanden mit dem derzeit sich ausbreitenden Pathotypen von E. coli O 104:H4 berichtet10.
Nach dem Auftreten von EHEC Ausbrüchen durch primäre Übertragungswege wie Gemüse kann es hiernach zu sekundären Übertragungen von infizierten Personen auf weitere Personen durch direkte Übertragung von Mensch zu Mensch kommen10. Diese bedingen bei E. coli zusätzliche Erkrankungsfälle. Nach Modellberechnungen von Seto et. al. kann durch Verhinderung von sekundären Infektionen eine Reduktion der symptomatischen Fälle resultieren5.Ein Literatursichtung von 90 bestätigten Ausbrüchen in England, Irland, Kanada, USA und Japan zeigten dass ungefähr 20% aller Ausbruchfälle Folge einer sekundären Übertragung waren6.
Da mittlerweile Hinweise auch in der jetzigen Ausbruchsituation für sekundäre Übertragung innerhalb von Familien bestehen, sind zusätzliche Verhaltensmaßnahmen von Bedeutung5 10.
Patienten sollten nur dann nach Hause entlassen werden, wenn über die nachfolgenden Verhaltensmaßnahmen unterrichtet wurde.
Insbesondere bei Durchfall stehen diese Übertragungswege über Kontaktinfektionen im Vordergrund.
Bei Verwendung von Reinigungsmitteln ohne ausgewiesene desinfizierende Wirkung werden die Krankheitserreger nicht ausreichend inaktiviert. Sie können zudem durch den Reinigungsvorgang von den verunreinigten Flächen abgelöst und danach weiterverteilt werden. Dies ist durch experimentelle Untersuchungen zur Wirksamkeit von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln gegenüber Bakterien gut belegt. Auch beim Händewaschen mit Seife werden Bakterien nicht abgetötet. Sie werden aber von den Händen abgeschwemmt und über das Abwasser entfernt. Dabei besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass sie im Waschbecken selbst und in die Umgebung des Waschbeckens verbreitet werden und sich dort weiter vermehren.
Um das Risiko einer Weiterverbreitung von EHEC insbesondere in Familien oder Wohngemeinschaften mit Erkrankten oder Ausscheidern besser zu verringern, werden nachfolgende Maßnahmen empfohlen:
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In Haushalten mit EHEC-Patienten oder EHEC-Ausscheidern sollten alkoholische Händedesinfektionsmittel sowie fertig konfektionierte Wischtücher mit einem Desinfektionsmittel zur Flächendesinfektion auf Alkoholbasis verfügbar sein.
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Die Händedesinfektionsmittel gibt es in unterschiedlichen Größen von 50 ml bis zu 1 L Gebinden. Die 50 ml Gebinde können in jeder Tasche mitgenommen werden und ermöglichen eine individuelle Händedesinfektion auch an anderen Orten. Entsprechende Präparate können in Apotheken erworben werden, die auch bezüglich der Wirksamkeitsprüfung beraten.
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Nach der Toilettenbenutzung (Toilettenspülung nur mit geschlossenem Toilettendeckel ) sollten am besten vor der Waschung die Hände mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel durch Einreiben über die ausgewiesene Einwirkzeit (meist 30 Sekunden) desinfiziert werden. Hierdurch wird vermieden, dass die Erreger beim Waschen das Waschbecken und das Umfeld verunreinigen.
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Die Hände sollten dann mit Wasser benetzt und anschließend mit pH-neutraler Flüssigseife aus einem Spender gewaschen werden.
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Anschließend werden die Seife mit Wasser abgespült und die Hände sorgfältig abgetrocknet. Hierzu können Einmalhandtücher verwendet werden, die danach im Hausmüll entsorgt werden. Wenn Stoffhandtücher Verwendung finden, müssen diese personengebunden sein und täglich gewechselt werden. Der Waschvorgang sollte bei 60°C mit einem Vollwaschmittel erfolgen.
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Vor der Zubereitung von Speisen sollten die Hände desinfiziert werden.
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Bei mit Stuhl, Blut oder Erbrochenem verunreinigten Flächen sollten zur Entfernung der Verunreinigung Einmalhandschuhe getragen werden (auch in größeren Verpackungseinheiten in Apotheken zu erwerben), die nach Gebrauch sofort entsorgt werden müssen.
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Die erste Entfernung der groben Verunreinigung sollte mit einem trockenen, saugfähigen Papiertuch durchgeführt werden, das unmittelbar nach Verwendung entsorgt werden sollte.
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Danach sollte die vorgereinigte Fläche mit einem konfektionierten Desinfektionsmittel-getränkten Wischtuch desinfiziert werden. Somit ist sichergestellt, dass die Erreger auf der verunreinigten Fläche sicher inaktiviert werden. Die verwendeten Tücher müssen ebenfalls sofort in einen verschließbaren Mülleimer entsorgt werden.
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Es wird zusätzlich empfohlen, Handkontaktflächen ( z.B. Türgriffe, Waschbecken ) in der genannten Weise desinfizierend zu reinigen.
Wird hingegen die verunreinigte Fläche lediglich mit Seifenlösung gereinigt, kommt es nicht zur Abtötung, und die Erreger können hierauf über Tage verbleiben.
Zudem wird empfohlen, dass Erkrankte bzw. nach der Erkrankung den Erreger noch im Darm beherbergende Personen für andere Personen keine Lebensmittel herstellen, die nach Zubereitung nicht mehr erhitzt werden.
Die genannten Maßnahmen sollten auf jeden Fall so lange durchgeführt werden, bis bei den betroffenen Familienmitgliedern in den Stuhlproben keine Erreger mehr nachgewiesen werden. Hierfür wird eine Stuhlprobe im Abstand von 2 Wochen empfohlen.
Erstellt von:
M. Exner, C. Ilschner, J. Gebel, A. Kramer, H. Martiny, U. Heudorf, P. Walger
Literatur
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