| Impressum| Datenschutzerklärung| Kontakt|

Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene e.V.

MODULARE FORTBILDUNG KRANKENHAUSHYGIENE
Möglichkeit für Ärzte anderer Fachrichtungen, nach einer curricularen Fortbildung als Krankenhaushygieniker zu arbeiten.
ANTIBIOTIC STEWARDSHIP KURS DER DGKH
Fortbildung zum ABS-Experten
KURS UMWELTHYGIENE
PRAKTISCHE UMWELTMEDIZIN – MODUL I
23.-26. Juni 2025, Dortmund

Zurück zu Presse Zurück zu Presse

Empfehlung der DGKH

Infektionspräventions- und Kontrollmaßnahmen während der medizinischen Versorgung von Patienten bei Verdacht auf Infektion mit dem neuen Corona-Virus (2019-nCoV)

31.01.2020

Erstellt von M. Exner1,2, P. Walger 1,  M. Eggers 2 , J. Gebel2, S. Gemein2, C. Ilschner2
auf der Grundlage der WHO-Empfehlung WHO/nCov/IPC_HomeCare/2020.2

1 Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH)
2 Desinfektionsmittelkommission des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH) 

 

Hier finden die Empfehlung als PDF

Bei der nachfolgenden Empfehlung handelt es sich um eine Übersetzung der Interim-Guidance der Weltgesundheitsorganisation mit Anpassung an die in Deutschland relevanten Regelungen [1].

 

Einführung

Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um die erste Ausgabe einer Empfehlung zur Infektionsprävention und Kontrolle zur Anwendung bei Patienten, bei denen eine Infektion mit dem neuen Corona-Virus (2019-nCoV) anzunehmen oder gesichert ist. Das aktuelle WHO-Dokument [1] wurde auf der Grundlage der WHO-Empfehlungen aus 2018 erstellt, die während der Versorgung von möglichen oder bestätigten Fällen der Middle East respiratory syndrome coronavirus (MERS-CoV) Infektion veröffentlicht wurden, und an die in Deutschland geltenden Regelungen adaptiert. Es basiert auf dem aktuellen Kenntnisstand der Situation in China und anderen Ländern, wo Fälle bereits untersucht und Erfahrung mit dem schweren akuten Respirationssyndrom SARS-CoV, MERS-CoV und 2019-CoV gesammelt wurden. Diese Empfehlungen werden aktualisiert, sobald neue Information vorliegen.

Diese Empfehlung ist für medizinisches Personal, Verwaltungs- und Hygienepersonal der jeweiligen versorgenden Einrichtungen bestimmt. Es dient aber gleichzeitig auch für die nationalen und kommunalen Einrichtungen. Dabei wird weiterhin auf die vollständigen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation verwiesen.

 

Prinzipien der Infektionskontrollstrategien im Zusammenhang mit der Versorgung von Patienten mit Verdacht auf 2019-nCoV-Infektionen

Um den höchsten Grad an Wirksamkeit zur Prävention und Kontrolle von entsprechenden Ausbrüchen zu erzielen, sollte ein Infektionskontrollprogramm mit entsprechend ausgebildetem Personal entwickelt werden. Infektionskontrollprinzipien zur Prävention oder Limitierung der Übertragung in Gesundheitseinrichtungen schließen folgende Maßnahmen ein.

  1. Sicherstellung einer Triage, frühzeitiges Erkennen oder Kontrolle (Isolierung von Patienten mit 2019-nCoV-Infektion;
  2. Anwendung von Basishygienemaßnahmen für alle Patienten;
  3. Implementierung empirischer zusätzlicher Vorsichtsmaßnahmen (Tröpfchen- und Kontaktinfektion und - wo immer anwendbar - Verhütungsmaßnahmen zur Vermeidung einer luftgetragenen Infektion bei Verdachtsfällen auf 2019-nCoV-Infektionen;
  4. Implementierung von administrativen Kontrollmaßnahmen;
  5. Anwendung von umwelthygienischen und technischen Maßnahmen.

 

1. Sicherstellung einer Triage am ersten Kontaktpunkt

Die klinische Triage schließt ein System zur Überprüfung aller Patienten bei Erstkontakt ein, wodurch ein frühzeitiges Erkennen von Patienten mit möglichen 2019nCoV-Infektionen erfolgen kann und eine unmittelbare Isolierung der Patienten bei Verdacht auf entsprechende Infektion in einem abgetrennten Bereich von anderen Patienten (Quellenkontrolle) sichergestellt ist. Um zu gewährleisten, dass eine frühzeitige Identifizierung von Fällen mit Verdacht auf 2019nCoV-Infektionen gegeben ist, sollten die Gesundheitseinrichtungen folgende Bedingungen sicherstellen: 

 

2. Anwendung von Basishygienemaßnahmen für alle Patienten

Basishygienemaßnahmen schließen Hände- und Atemwegshygiene ein, die Anwendung von geeigneten persönlichen Schutzmaßnahmen entsprechend der Risikoeinschätzung, sichere Injektionspraktiken, sichere Abfallentsorgung, saubere Wäsche, Reinigung und Desinfektion und Sterilisation von Patientenmaterialien.

Stellen Sie sicher, dass folgende Atemwegshygienemaßnahmen angewendet werden:

 

3. Implementierung empirischer zusätzlicher Maßnahmen

3.1 Hygienemaßnahmen bei Patientenkontakt und bei Tröpfchenbildung aus dem Respirationstrakt

Zusätzlich zu den Basishygienemaßnahmen sollten alle Personen einschließlich Familienmitglieder, Besucher und medizinisches Personal Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung einer Tröpfchenübertragung durchführen, bevor sie den Raum, in welchem sich Patienten mit Verdacht oder bewiesener Infektion mit 2019-nCoV befinden.

Patienten sollten in ausreichend belüfteten Einzelräumen untergebracht werden. Für die allgemeinen Patientenzimmer auf Station mit natürlicher Lüftung sollte eine ausreichende Lüftung sichergestellt werden (ca. 60 Liter/Sekunde pro Patient).

 

3.2 Maßnahmen zur Vermeidung luftgetragener Infektionen

Einige Aerosol-produzierende Maßnahmen sind mit einem erhöhten Risiko der Übertragung von Corona-Viren (SARS, 2019-nCoV oder MERS-CoV) assoziiert. Dazu gehören insbesondere: tracheale Intubation, nicht invasive Beatmung, Tracheotomie, kardiopulmonale Wiederbelebung, manuelle Ventilation vor Intubation und Bronchoskopie. Hierbei sollte folgendes beachtet werden:

 

4. Implementierung administrativer Kontrollmaßnahmen

Administrative Kontrollmaßnahmen und die Umsetzung der Strategie zur Prävention und Kontrolle der Übertragung von 2019-nCoV-Infektionen innerhalb der medizinischen Einrichtung schließen nachfolgende Maßnahmen ein:

 

4.1 Administrative Maßnahmen bezogen auf medizinisches Personal

 

5. Anwendung von Umfeld- und technischen Maßnahmen

Diese Kontrollmaßnahmen beziehen sich auf die Basisinfrastruktur einer medizinischen Einrichtung. Die Kontrollmaßnahmen haben zum Ziel, sicherzustellen, dass eine ausreichende Lüftung in allen Bereichen der Gesundheitseinrichtungen vorhanden ist und ebenso eine adäquate Reinigung und Desinfektion erfolgt. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen sicherzustellen:

Basishygienemaßnahmen sollten zu allen Zeiten eingehalten werden. Erweiterte Präventionsmaßnahmen hinsichtlich Patientenkontakt und Vermeidung aerogener Übertragung sollten durchgeführt werden, bis der Patient asymptomatisch ist. Weitergehende Informationen über die Art der 2019-nCoV-Übertragung werden jedoch noch benötigt, um die Dauer zusätzlicher Vorsichtsmaßnahmen zu definieren.

 

6. Sammlung und Umgang mit Laborproben von Patienten mit Verdacht auf 2019-nCoV-Infektion

Alle Proben, die für Laboruntersuchungen entnommen werden, sollten als potentiell infektiös angesehen werden. Medizinisches Personal, das Proben entnimmt, behandelt oder transportiert, sollte konsequent entsprechende Basishygienemaßnahmen und die Praktiken des Biosafety zur Minimierung einer möglichen Exposition berücksichtigen:

 

7. Anforderungen an ambulante Einrichtungen

Die Basishygieneprinzipien und Standardhygienemaßnahmen sollten in allen medizinischen Einrichtungen eingehalten werden. Für die die Untersuchung und Behandlung von Patienten mit Verdacht oder Nachweis einer 2019-nCoV-Infektion werden die folgenden Maßnahmen gefordert:

 

Literatur

  1. WHO. Interim Guidance. Infection prevention and control during health care when novel coronavirus (nCoV) infection is suspected. WHO/2019-nCoV/IPC/v2020.2. Stand 25. Januar 2020. Zugriff vom 31. Januar 2020 über https://www.who.int/publications-detail/infection-prevention-and-control-during-health-care-when-novel-coronavirus-(ncov)-infection-is-suspected-20200125

 

Hinweis

Es ist die erweiterte Meldepflicht zu berücksichtigen:

Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Infektionen mit dem erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretenen neuartigen Coronavirus („2019-nCoV") vom 30.01.2020 (BAnz AT 31.01.2020 V1).

 

Anhang

Desinfektionsmittel-Liste des VAH, Auswahl für begrenzt viruzide Händedesinfektionsmittel, Stand 31. Januar 2020.

https://vah-liste.mhp-verlag.de/, Abfrage Anwendungsbereich Händedesinfektion, zusätzliches Wirkspektrum „begrenzt viruzid“, 30.1.2020

 

Alternativ wird auf die RKI-Liste verwiesen, in der weitere Produkte zu finden sind.

 

Zurück zu Presse Zurück zu Presse