25.08.2023
Am 29.12.2022 ist das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) in Kraft getreten. Eine Regelung, den Krankenhausbereich betreffend ist, dass das Hygieneförderprogramm als Infektiologieförderprogramm für drei Jahre weitergeführt wird, sodass die personelle Ausstattung in der Infektiologie finanziell unterstützt wird (1,2).
Die Coronapandemie habe die Bedeutung infektiologischer Expertise in den Kliniken gezeigt, heißt es in dem Änderungsantrag. Das Förderprogramm werde daher ab 2023 um weitere drei Jahre verlängert, inhaltlich jedoch auf die Infektiologie beschränkt und als sogenanntes „Infektiologie- Förderprogramm“ fortgeführt, so die Mitteilung aus dem Deutschen Ärzteblatt vom 08.11.2022.
Als weiterer Grund wird die Tatsache, dass mit Einführung des Facharztes für Innere Medizin und Infektiologie nach dem Beschluss auf dem 124. Deutschen Ärztetag (3) Deutsches Ärzteblatt: Beschlussprotokoll 2021 (aerzteblatt.de)), die Zusatzweiterbildung Infektiologie am 31.12.2022 endet und durch das Förderprogramm der Schwerpunkt auf die Neueinstellung von Fachärzten für Innere Medizin und Infektiologie gelegt werden soll...