09.02.2022
Vollständige Mitteilung im PDF-Format
Die Maßnahmen der Standardhygiene (standard precautions) stellen die wichtigsten Bausteine der Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen dar. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist von strukturellen sowie organisatorischen Voraussetzungen beeinflusst und ist neben dem theoretischen Fachwissen mit einer entsprechenden inneren Haltung sowie sicher angewandten situationsangepassten Handlungsroutinen assoziiert. Die Durchführung einzelner Maßnahmen muss bereits in der Ausbildung medizinischer Fachberufe korrekt eingeübt werden, um nachhaltig die Umsetzung in der Versorgung von Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Auch nach abgeschlossener Ausbildung ist eine kontinuierliche Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Kompetenzen zu infektionspräventiven Maßnahmen erforderlich. Zur Erzielung nachhaltiger Erfolge in der Umsetzung sind didaktische Konzepte erforderlich, welche deutlich über die reine Vermittlung theoretischen Wissens hinausgehen.
Die Kommunikation zu Fragen der Infektionsprävention gehört zu den primären Hauptaufgaben von Hygienefachpersonal in medizinischen Einrichtungen. Ein Schwerpunkt stellt hierbei die didaktische Wissensvermittlung sowie die Unterstützung bei der Einübung praktischer Fertigkeiten im Rahmen von Schulungsmaßnahmen dar. Darüberhinausgehend gehört die Kommunikation normativer Vorgaben an Entscheidungsgremien der medizinischen Einrichtungen sowie die Kommunikation von Entscheidungen mit behördlichen Überwachungsinstitutionen zu den Kernbereichen des Hygienefachpersonals. Im Rahmen des Managements besonderer Ereignisse kann weiterhin die Aufgabe einer Krisenkommunikation auf Hygienefachpersonal zukommen.
Die Aspekte der Medizindidaktik und Kommunikation möchte die Sektion mit folgen Zielen adressieren:
Der Vorstand der DGKH bittet alle DGKH-Mitglieder, die an der Mitarbeit in der neuen Sektion interessiert sind, ihr Interesse bis zum 01. Mai 2022 bei der Geschäftsstelle an info@krankenhaushygiene.de anzumelden. Wünschenswert ist eine kurze Begründung (maximal eine DIN-A4-Seite), aus welchen Gründen (Interesse, Qualifikation usw.) die Mitarbeit für die Sektion und ggf. auch für die bewerbende Person hilfreich ist. Insbesondere sind jüngere Mitglieder ausdrücklich zu Interessensmeldungen aufgefordert.