04.12.2017
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Gutachten vor Gericht, die schwerpunktmäßig hygienische Fragen beinhalten, nicht selten durch klinische Fachärzte oder andere Professionen erstellt werden, die nicht über eine Qualifikation als Facharzt für Hygiene oder als Hygienefachkraft verfügen.
Der Vorstand der DGKH hat dies zum Anlass genommen, die Gutachterkommissionen der Ärztekammern und die Oberlandesgerichte anzuschreiben und auf diese Problematik hinzuweisen. Es sind verschiedene Antworten eingegangen, nach denen es hilfreich erscheint, wenn eine Liste potentieller Gutachter in hygienischen Fragestellungen vorläge.
Der Vorstand möchte daher eine derartige Liste von Mitgliedern, die sich als potentielle Gutachter zur Verfügung stellen, bekanntmachen. Die DGKH prüft vorläufig nicht die Befähigung der sich Meldenden und jeder, der sich meldet, wird in die Liste aufgenommen. Allerdings wird gebeten, sich nur dann zu melden, wenn eine gutachterliche
Erfahrung vorliegt.
Dabei ist ein Eintrag für Gutachten in den Bereichen Krankenhaus- und Praxishygiene, Technische Hygiene und Hygiene in der Pflege möglich.
Die Liste soll auf der DGKH-Website zugänglich sein und kann laufend aktualisiert werden. Ein Eintrag (Austrag) in die Liste ist jederzeit möglich. Der Eintrag in die Liste ist über den internen Bereich der DGKH-Website möglich:
Hier gelangen Sie zu Ihrem Eintrag (sie müssen im internen Bereich angemeldet sein - nur Mitgliedern der DGKH zugänglich)