01.12.2016
Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) hat das Ziel, die Forschung auf diesem Gebiet zu fördern und richtet sich an alle Berufsgruppen, die in diesem Fachgebiet arbeiten, studieren oder ausgebildet werden.
Die DGKH fördert Forschungsvorhaben im Bereich Krankenhaushygiene mit je maximal 10.000 € pro Projekt.
Anträge sind per E-Mail an die Geschäftsstelle der DGKH zu richten.
Stifterin: Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.
Bezeichnung: Forschungsförderung Krankenhaushygiene Zweck: Finanzierung von innovativen wissenschaftlichen Projekten auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene
Dotierung: max. 10.000 € pro Projekt
Förderbetrag: Sollte für den/die Antragsteller/in die Verpflichtung zur Leistung eines Overheads bestehen, so wird dieser Betrag bei entsprechendem Nachweis zusätzlich ausgezahlt.
Teilnehmer: Teilnehmen kann jeder, der im Bereich Krankenhaushygiene arbeitet, studiert oder ausgebildet wird, unter Einschluss aller medizinischen und pflegerischen Fachberufe. Bei Gemeinschaftsprojekten ist die Bewerberin/der Bewerber zu kennzeichnen.
Auszahlung: Der Förderbetrag wird in zwei Teilzahlungen ausgezahlt. Die erste Teilzahlung erfolgt unmittelbar nach der Erteilung der Forschungsförderung. Die zweite Teilzahlung erfolgt nach Prüfung und Annahme des Projektberichts durch den Vorstand der DGKH. Details zu der Berichtspflicht siehe unten. Die Mittel der gewährten Forschungsförderungen sind innerhalbeines Jahres nach Gewährung abzurufen. Diese Frist kann verlängert werden, falls ein begründeter Antrag bei der Geschäftsstelle gestellt wird. Nicht abgerufene Fördergelder verfallen nach Ablauf dieser Frist.
Ausschreibung: Die Ausschreibung erfolgt öffentlich durch entsprechende Mitteilungen auf der Homepage der DGKH und im Mitteilungsorgan der DGKH „Hygiene & Medizin“.
Bewerbung: Die Anträge sind in Anlehnung an die Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zu stellen. Die Begutachtung der Anträge erfolgt durch Fachgremien und den Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene. Die Anträge sind per E-mail bei der Geschäftsstelle der DGKH einzureichen: info@krankenhaushygiene.de
Die Antragsunterlagen sollen folgendes beinhalten:
Jede/r Antragsteller/in kann nur einen Antrag pro Jahr einreichen. Aus derselben Klinik/Praxis/Forschungsgruppe können jedoch mehrere Anträge eingereicht werden.
Abgabefrist: Abgabetermine für Anträge sind der 1. April und 1. Oktober jeden Jahres.
Berichtspflichten: Aus dem Anschreiben zum Abschlussbericht muss hervorgehen, dass die dokumentierten Projektziele mit den zur Verfügung gestellten Mitteln verfolgt wurden.
Der dazugehörige Abschlussbericht besteht aus zwei Teilen: Zum einen aus einem zur Publikation in einem Publikationsorgan mit wissenschaftlicher Qualitätssicherung (Peer Review) eingereichten Manuskript (Nachweis über die Einreichung muss beigelegt werden) und zum anderen aus einem deutschen Abstract, das zur späteren Veröffentlichung auf der Homepage der DGKH (nach Annahme des Manuskripts) geeignet ist.
Turnus: Es ist vorgesehen, die Forschungsförderung jedes Jahr neu auszuschreiben. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene behält sich jedoch vor, die Ausschreibung der Forschungsförderung nur dann vorzunehmen, wenn die allgemeinen finanziellen Planungen der Gesellschaft dies ermöglichen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der DGKH:
Joachimsthaler Straße 10, 10719 Berlin
Telefon: 030 8855 1615
E-mail: info@krankenhaushygiene.de