24.11.2014
Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene hat das Rundschreiben des DVGW-BDEW W01/14 an die Wasserversorgungsunternehmen zur mikrobiellen Belastung von Wasserzählern mit Pseudomonas aeruginosa mit Befremden und Sorge zur Kenntnis genommen (Anlage 1, PDF ab Seite 3).
Hierin werden die Wasserversorgungsunternehmen seitens des DVGW-BDEW darüber informiert, dass in einigen Versorgungsgebieten mikrobielle Belastungen von Wasserzählern mit Pseudomonas aeruginosa aufgetreten sind, wobei weitergehende Untersuchungen u. a. zeigten, dass auch neue Wasserzähler und Wasserzähler, die aus dem Lager entnommen wurden, mikrobielle Belastungen mit Pseudomonas aeruginosa aufwiesen. Allein in Köln werden durch das dortige Wasserversorgungsunternehmen 3000 Wasserzähler vorsorglich ausgetauscht.
Da durch eine derartige Kontamination das gesamte Trinkwasser-Installationsnetz von medizinischen Einrichtungen nachhaltig mikrobiell belastet werden kann, wasserassoziierte P. aeruginosa nosokomiale Infektionen mit z.T. lebensbedrohlichen Konsequenzen ausgelöst werden können und ggf. sehr aufwändige Sanierungsmaßnahmen in der nach geschalteten Trinkwasser-Installation zu Lasten der medizinischen Einrichtungen dringend notwendig werden , empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene unter Bezug auf die Mitteilung der DGKH: „ Pseudomonas aeruginosa – Plädoyer für die Einführung eines technischen Maßnahmewertes in die Novelle der TrinkwasserverordnungHyg Med 2010; 35: 370 - 379“ (http://www.krankenhaushygiene.de/informationen/informationsarchiv/524) sowie auf die Leitlinie zu den §§ 9 und 10 des Bundesgesundheitsministeriums vom Februar 2013 allen medizinischen Einrichtungen, abklärende Wasseruntersuchungen zur Feststellung bzw. Ausschluss einer systemischen P. aeruginosa des Trinkwasser-Installationsnetzes der medizinischen Einrichtung durchzuführen.
Im Einzelnen wird empfohlen
Diese Untersuchungen sollen dazu dienen, abzuklären, ob Hinweise über eine systemische Kontamination bestehen, die ggf. vom Wasserzähler ausgehen und gleichzeitig eine Kontamination nachfolgender Bereiche der Trinkwasser-Installation verursachen.
Ein Zusammenhang zur Frage der Verursachung und ggfls. hiermit assoziierter Infektionen bei Patienten sollte durch eine weitergehende Feintypisierung der ggf. festgestellten Pseudomonas aeruginosa erreicht werden. Hierzu sollten die Befunde von P. aeruginosa aus den Wasserzählern asserviert werden. Dies kann ggfls. auch bei Regressforderungen von Bedeutung sein.
Wir empfehlen, dass die Koordination durch den Krankenhaushygieniker erfolgt, der gleichzeitig auch die Bewertung der Maßnahmen in Kooperation mit dem technischen Leiter des Hauses und die hierauf basierenden Maßnahmen festlegen sollte.
Bei der Sanierung von entsprechenden Kontaminationen wird auf das DVGW-Arbeitsblatt W 556 (Entwurf) verwiesen.
Entsprechend den Empfehlungen des Umweltbundesamts nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Bundesgesundheitsministeriums für Gesundheit „Hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen im Kaltwasser von Wasserversorgungsanlagen“ nach § 3 Nr. 2 c Trinkwasser-Verordnung 2001, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit im Sinne des § 18 bereit gestellt wird (Bundesgesundheitsblatt 2005; 49:693-696), gilt als Höchstwert für Pseudomonas aeruginosa für Krankenhäuser sowie andere medizinische Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen der Wert von
Für übrige Einrichtungen, in denen sich prädisponierte Personen befinden, gilt das gleiche Verfahren.
Wegen der weitreichenden Konsequenzen hält die DGKH es für notwendig, dass das zuständige Bundesgesundheitsministerium sich mit diesen Fragen befasst.