25.10.2021
Die Entscheidung über den Grad der präoperativen Entkleidung des Patienten liegt beim jeweiligen Operateur. Die Kleidung des Patienten darf den Operateur nicht behindern und nicht selbst Infektionsquelle darstellen. Sie richtet sich nach der Größe des Op-Feldes, dem notwendigen Umfang der präoperativen Hautdesinfektion und der Art der Wund- und sonstigen Patientenabdeckung.
Im Krankenhaus wird der Patient im Normalfall vor einer Operation bereits auf der Station entkleidet und in einem frischen Op-Hemd in die Op-Schleuse gebracht. In diesem Hemd wird er auf den Op-Tisch umgelagert und ggf. erst im Op-Saal völlig entkleidet.
Auch gegen frisch gewaschene Unterwäsche wäre nichts einzuwenden, wenn der Patient das wünscht und die Unterwäsche (fern vom Op-Situs) bei der Hautdesinfektion und einem ggf. erforderlichen Kleben von Inzisionsfolie und Abdeckmaterial nicht stört.
Bei kleinen (vorzugsweise den ambulanten) Eingriffen ist ein vollständiges Ablegen der Privatkleidung u.U. gar nicht notwendig. Nicht entkleidete Bereiche des Patienten sind jedoch bereits vor dem Operationssaal keimarm (unsteril) abzudecken (z.B. gewaschenes Baumwollmischgewebetuch oder Schutzkittel über die Privatkleidung oder Unterwäsche).
Das Vorgehen bei Einschleusen wäre wie folgt:
Lutz Jatzwauk, Walter Popp, Ricarda Schmithausen, Wolfgang Kohnen
Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.