20.09.2021
Immer wieder tauchen nach der Anschaffung von Medizinprodukten der Kategorie „Semikritisch B“ Probleme bei der Aufbereitung auf. Beispiele für solche Medizinprodukte sind TEE-Sonden, intrakavitäre Ultraschall-Sonden, flexible Endoskope oder Video-Laryngoskope. Die von den Herstellern genannten manuellen Aufbereitungsverfahren durch alleiniges Abwischen sind unbefriedigend und in Deutschland nicht umsetzbar.
Eine alleinige Aufbereitung mit Wischtüchern (für Reinigung und Desinfektion) scheidet inzwischen aus, nachdem das RKI im November 2020 Wischtücher als nicht validierbar abgelehnt hat (es sei denn, man beweist für jeden die Aufbereitung ausführenden Mitarbeiter durch Bestimmung des Restproteins am Instrument, dass er die Reinigung durch Abwischen normkonform ausgeführt hat).
Alle die Aufbereitung ausführenden Mitarbeiter müssen vorher spezifische Sachkunde-Kurse absolvieren.
Der erste Schritt der Aufbereitung stellt die Reinigung dar. Dazu ist ein Abspülen mit Reinigungslösung oder Leitungswasser notwendig. Die anschließende Tauchdesinfektion in VAH-gelisteten Instrumentendesinfektionsmitteln kann heute durch maschinelle Desinfektionsverfahren (zum Beispiel durch UV-C oder H2O2 bei den oben genannten Produkten ohne Kanäle) ersetzt werden. Diese maschinellen Desinfektionsverfahren sind mit Chargenzeiten unterhalb von fünf Minuten schnell, die Geräte aber kostenintensiv.
Die Aufbereitung von flexiblen Ultraschallsonden oder Endoskopen muss jeder Anwender in seiner Praxis (seinem Krankenhaus) organisieren, dokumentieren und deren Wirksamkeit nachweisen (das Verfahren validieren). Das fordert zwingend die Betreiberverordnung für Medizinprodukte. Dieser Nachweis betrifft die Effizienz von Reinigung und Desinfektion. Das trifft auch dann zu, wenn der Hersteller der Medizinprodukte das Verfahren in der Aufbereitungsvorschrift ausdrücklich empfiehlt. Die alleinige Unterschrift eines Mitarbeiters auf einem Aufbereitungsprotokoll ersetzt keine Validierung.
Daher ist es wichtig, dass vor der Anschaffung derartiger Medizinprodukte geklärt wird, wie und wo eine korrekte Aufbereitung möglich ist. Eine Rücksprache vorher mit dem Hygienebereich und/oder AEMP/ZSVA ist dringend anzuraten.
Walter Popp, Lutz Jatzwauk, Ricarda Schmithausen, Wolfgang Kohnen
Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.