15.04.2020
Diesen Tipp als PDF zum Download!
Die nationalen Anforderungen an Atemschutzmasken und deren normative Prüfung sind so vielfältig, dass sie vom Nutzer häufig nicht mehr verstanden werden. In Europa existieren 3 verschiedene Anforderungen an filtrierende Halbmasken der Klassen FFP1,2 und 3 nach DIN EN 149. Hier wird der Schutz des Trägers geprüft. Dazu kommen weitere international geprüfte Atemschutzmasken. Auch hier geht es um den Personalschutz.
Tabelle 1: Mit der Angabe FFP 2 vergleichbare Deklarationen von Atemschutzmasken (nach dem Technical Bulletin, 3M Medica, Januar 2020)
Land |
Deklaration |
---|---|
Australien |
P2 |
Brasilien |
FFP2 |
China |
KN95, KP95 |
Japan |
DS2, DL2 |
Indien |
BIS P2 |
Korea |
1. Klasse |
USA |
N95 |
Bei chirurgischem Mund-Nasen-Schutz gibt es allein in Europa 4 Kategorien. Diese werden nach der EN 14683 (Medizinische Gesichtsmasken= MNS) auf Schutz des Patienten vor den ausgeatmeten Keimen des Trägers geprüft. Der MNS schützt natürlich auch den Träger, allerdings wurde das normativ nicht geprüft. Außerdem werden „Pflegemasken“ und textile, selbst genähte Masken ohne vorgeschriebene Prüfnorm gehandelt.
Manche Masken werden auch mit Prüfzertifikaten des Materials nach anderen Normen (bspw. für Luftfilter der Autoindustrie) in Verkehr gebracht. Eine Prüfung der Gesamtleckage (also am Kopf eines Trägers) ist hierbei nicht vorgenommen worden. Zusätzlich erfolgt häufig die Angabe der DIN EN ISO 13485 und DIN EN ISO 9001, die die Qualitätssicherung bei der Herstellung betreffen, aber nichts über die Qualitätsanforderungen an die Masken aussagen.
Lutz Jatzwauk, Peter Walger, Ricarda Schmithausen, Wolfgang Kohnen, Christof Alefelder, Martin Exner
Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.