01.08.2018
Im Juni 2018 ist die DIN 1946-4 neu erschienen. Sie stellt die grundlegende technische Regel für raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens dar.
Nach der Neufassung müssen bei der Planung, der Ausführung, dem Betrieb und der Instandhaltung von RLT-Anlagen durch den Betreiber der Einrichtung ein Krankenhaushygieniker, ein Hygieneingenieur und ein Sicherheitsingenieur beteiligt werden.
Weiterhin enthält die DIN die Raumklassen I (endständige dritte Filterstufe) und Raumklasse II (keine endständige Filterstufe, aber zwei Filter in der zentralen Anlage). Alle Räume der Raumklasse I sind jeweils mit positiver Luftbilanz zu betreiben, das heißt im Überdruck gegenüber den anderen Räumen. Fenster in der Raumklasse I sowie in der gesamten OP-Abteilung dürfen nicht geöffnet werden. OP-Räume mit Luftführungssystemen mit turbulenzarmer Verdrängungsströmung (TAV) entsprechen der Raumklasse Ia, die somit weiter existiert. OP-Räume mit Luftführungssystemen mit Verdünnungsströmung entsprechen der Raumklasse Ib.
Die Operationsart mit den höchsten Anforderungen definiert die Raumklasse eines Operationsaals. Dies heißt, dass TAV-Decken weiterhin dem Stand der Technik entsprechen und dass bei Neubaumaßnahmen geklärt werden muss, welche Operationen unter TAV-Decken durchgeführt werden müssen.
Die DIN 1946-4 begründet das Festhalten an der TAV-Decke unter anderem mit dem definierten Schutzbereich, der schnellen Partikelabfuhr aus dem OP-Feld, der geringen Keimbelastung im OP-Feld sowie auf den Instrumententischen (soweit sie im Schutzfeld stehen) sowie der schnellen Elimination von Partikeln der chirurgischen Rauchgase aus dem Atembereich des OP-Teams.
Werden Instrumententische und steril zur Anwendung kommende Medizinprodukte in einer gesonderten Rüstzone gerichtet beziehungsweise vorbereitet, müssen dort mindestens die gleichen lüftungshygienischen Bedingungen sichergestellt sein, die in den OP-Sälen herrschen, in denen sie zur Anwendung kommen. Außer dem OP-Saal können alle anderen Räume und Bereiche in der OP-Abteilung der Raumklasse II zugeordnet werden.
Weiterhin ist eine hygienische Abnahmeprüfung erforderlich sowie periodische Prüfungen, unter anderem jährliche Messungen und mindestens dreijährige Hygienebegehungen durch einen Facharzt für Hygiene.
Walter Popp, Rüdiger Külpmann, Klaus-Dieter Zastrow
Der Kurztipp gibt die Meinung der Autoren wieder.