01.09.2017
Es gibt Berichte, dass die Verordnung von sterilen Binden im Rahmen des Sprechstundenbedarfs im OP durch die Prüfungsstelle der Vertragsärzte nicht akzeptiert wurde. Nach deren Meinung würden im OP keine sterilen Binden benötigt.
In der aktuell noch gültigen (Stand: Mitte Juni 2017) Empfehlung der KRINKO zur Prävention postoperativer Infektionen im Operationsgebiet (2007) wird abschließend die Empfehlung gegeben, die primär verschlossene, nicht sezernierende OP-Wunde am Ende der Operation bzw. des Eingriffs mit einer geeigneten sterilen Wundauflage einmalig abzudecken. Im vorherigen Diskussionsteil wird von Wundauflage und ggf. zusätzlich erforderlichem Wundverband gesprochen. Beides soll die Wunde vor mechanischen Belastungen schützen, sie fixieren, Verunreinigungen und Mikroorganismen abhalten, Sekret aufsaugen und die Blutstillung unterstützen. Wundauflagen sind nach KRINKO Medizinprodukte, die steril sein müssen.
Selbstverständlich zählen im erweiterten Sinne zu den Wundauflagen auch Binden, an die somit nach Abschluss des OPs die Forderung nach Sterilität zu stellen ist. Diese Binden dienen der Fixierung der Wundauflage, wobei sich selbstverständlich ein Verschieben der Wundauflage nicht immer ausschließen lässt. Dadurch kann es zum Kontakt der Binde auch direkt mit der Wunde kommen und dies begründet, warum Binden wie Wundauflagen zu sehen sind und steril zu sein haben.
Walter Popp, Klaus-Dieter Zastrow
Der Kurztipp gibt die Meinung der Autoren wieder.