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Hygiene-Tipp, Februar 2016
Basishygiene
01.02.2016
Im Oktober 2015 wurden die Empfehlungen der KRINKO zu den Maßnahmen der Basishygiene im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht. Es folgt eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten Basishygiene-Maßnahmen – ergänzt um einige weitere Vorschläge. Die Maßnahmen der Basishygiene sollten unbedingt Gegenstand jeden Hygieneplans sein.
Zu den Maßnahmen der Basishygiene gehören
Händehygiene
Durchführung der Händedesinfektion
- vor und nach direktem Kontakt mit dem Patienten,
- vor aseptischen Tätigkeiten,
- nach Kontamination (Kontakt mit Blut, Sekreten oder Exkreten),
- nach Kontakt mit der Patientenumgebung, sowie
- nach Ablegen von Einmalhandschuhen.
Barrieremaßnahmen
- Tragen nicht-steriler Einmalhandschuhe, wenn die Wahrscheinlichkeit des Kontaktes mit Blut, Sekreten, Exkreten oder wahrscheinlich kontaminierten Flächen besteht.
- Tragen einer Schürze oder eines Schutzkittels, um Arbeitskleidung bei Eingriffen oder Pflegemaßnahmen vor direktem Kontakt mit Blut, Sekreten, Exkreten oder mit anderen kontaminierten Materialien zu schützen. Tragen von Mund-Nasen-Schutz und Schutzbrille oder eines Gesichtsschutzschildes, wenn mit Verspritzen von Blut oder Sekreten zu rechnen ist.
- Über die KRINKO-Empfehlung hinaus sollte das Tragen von Hauben bei den meisten Isolierungsmaßnahmen vorgeschrieben werden, wobei die Hauben die gesamten Haare bedecken müssen. Mindestens muss dies erfolgen, wenn auch ein Mund-Nasen-Schutz (siehe oben) zu tragen ist.
Flächendesinfektion
- Aufbereitung von Risikoflächen mit häufigem Hand- und Hautkontakt mindestens täglich, sodass keine Übertragungsgefahr davon ausgeht; bei sichtbarer Kontamination muss die Aufbereitung sofort erfolgen.
- Über die KRINKO-Empfehlung hinaus sollten nach entsprechender Risiko-Beurteilung häufige Handkontaktstellen – z. B. Türdrücker, Armaturen, Lichtschalter – häufiger als einmal pro Tag desinfizierend gereinigt werden.
Aufbereitung von Medizinprodukten
- Aufbereitung von Medizinprodukten entsprechend den Empfehlungen der KRINKO und des BfArM „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“.
Abfallentsorgung
- Abfallentsorgung entsprechend der Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
Bettenhygiene und Bettwäsche
- Jedem Patienten ist bei stationärer Aufnahme ein desinfizierend aufbereitetes, mit desinfizierten Inletts und sauberer Wäsche bezogenes Bett zur Verfügung zu stellen.
- Die Wäsche ist bei sichtbarer Verunreinigung sofort zu wechseln.
Wäscheentsorgung, -aufbereitung und -versorgung und Bekleidung für Personal und Patienten
- Gebrauchte und kontaminierte Wäsche ist so zu sammeln und zu transportieren, dass von ihr keine Infektions- oder Kontaminationsgefahr ausgeht.
- Wäsche ist so aufzubereiten und zu lagern, dass sie dem Patienten sauber, keimarm und frei von Rückständen zur Verfügung gestellt wird.
- Jegliche Aufbereitung von Wäsche aus medizinischen Einrichtungen ist mit desinfizierenden, regelmäßig überprüften Verfahren mit nachgewiesener Wirksamkeit durchzuführen.
Umgang mit Geschirr
- Jedem Patienten sind Speisen und Getränke auf bzw. in sauberem und keimarmen (desinfiziertem) Geschirr zu reichen.
- Über die KRINKO-Empfehlung hinaus ist darauf zu achten, dass Speisen, die nicht sofort vom Patienten konsumiert werden (z. B. wegen Abwesenheit), gekühlt aufbewahrt werden.
Aufklärung und Schulung von Patienten und deren Besuchern
- Patienten und deren Besucher sind zu persönlichen Maßnahmen der Hygiene aufzuklären.
Art der Unterbringung
- Patienten, von denen ein erhöhtes Übertragungsrisiko ausgeht, sind in Einzelzimmern – möglichst mit eigenem Sanitärbereich – zu behandeln.
Schulung und Impfung
- Über die KRINKO-Empfehlung hinaus sollten auch regelmäßige Schulungen des Personals und das Angebot der nach STIKO empfohlenen Impfungen für das Personal zu den Maßnahmen der Basishygiene gehören.
W. Popp, K.-D. Zastrow
Literatur
KRINKO: Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten. Bundesgesundhbl 2015, 58, 1151.
Der Tipp gibt die Meinung der Autoren wieder.
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