01.12.2011
Nach der neuen Hygienegesetzgebung des Bundes wird die Umsetzung der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) nunmehr verbindlich. In einer Empfehlung des RKI aus dem Jahr 2009 wird die Bestellung von Hygienebeauftragten Ärzten und Pflegekräften vorgegeben.
Hygienebeauftragte Ärzte sollen in ihrem Fachgebiet Facharzt und weisungsbefugt sein. Sie sollen sinnvollerweise für jede Abteilung bestellt werden bzw. im niedergelassenen Bereich für eine Praxis. Hygienebeauftragte Ärzte außerhalb der Krankenhäuser sind nach § 23 Infektionsschutzgesetz mindestens für Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken zu bestellen.
Hygienebeauftragte Pflegekräfte sollen die Verbindung zwischen der Krankenhaushygiene und der Station bzw. dem Funktionsbereich herstellen, sie sind also auf Ebene Ihrer Station bzw. der wichtigsten Funktionsbereiche (z.B. Physiotherapie, Radiologie, OP, Endoskopie) zu bestellen.
Nach Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) sollen sowohl Hygienebeauftragte Ärzte als auch Hygienebeauftragte Pflegekräfte mindestens einen 40-Stunden-Kurs absolvieren.
Es empfiehlt sich, frühzeitig die Umsetzung dieser Vorgaben sowohl im stationären als auch ambulanten Bereich anzugehen. Entsprechende Fortbildungsangebote gibt es von verschiedenen Trägern bundesweit. Die Kurse erfolgen teilweise innerhalb einer Woche, teilweise als fünf Eintages-Veranstaltungen über ein Jahr.
W. Popp, K.-D. Zastrow