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Hygiene-Tipp der DGKH, August 2011
Infektionsschutzänderungsgesetz
01.08.2011
Noch in diesem Jahr wird das Infektionsschutzänderungsgesetz in Kraft treten, das Bundestag und Bundesrat passiert hat. Es wird zu einigen wesentlichen Veränderungen im Bereich der Hygiene führen:
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Die Empfehlungen der Krankenhaushygiene-Kommission (KRINKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) müssen umgesetzt werden.
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Am RKI wird eine weitere Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART) etabliert, die allgemeine Grundsätze zur Diagnostik und antimikrobiellen Therapie erstellen soll.
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Die Empfehlungen beider Kommissionen müssen stetig entsprechend den wissenschaftlichen Erkenntnissen aktualisiert werden.
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Krankenhäuser und Einrichtungen zum ambulanten Operieren werden zur Dokumentation des Antibiotikaverbrauchs verpflichtet.
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Im vertragsärztlichen Bereich wird eine Vergütungsregelung für das Screening und die Sanierung von MRSA-Patienten eingeführt.
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Die Bundesländer müssen auf Basis des neuen Gesetzes eigene Hygiene-Verordnungen bis Ende März 2012 erlassen.
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Krankenhäuser müssen im Sinne der KRINKO-Empfehlung von 2009 ab 400 Betten einen hauptamtlichen Krankenhaushygieniker beschäftigen.
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Hauptamtliche Hygienefachkräfte in den Krankenhäusern sind im Sinne der gleichen Empfehlung ca. pro 150-200 Betten erforderlich. Dies bedeutet etwa eine Verdoppelung der derzeit vorhandenen Hygienefachkräfte.
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Allerdings müssen diese beiden Regelungen erst bis 2016 umgesetzt werden.
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Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser müssen nun jährlich vorgelegt werden.
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll Indikatoren zur Messung der Hygienequalität definieren, die einem Benchmarking der Krankenhäuser dienen und in die Qualitätsberichte aufgenommen werden sollen.
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Die Arbeitgeber-Belehrungen für Mitarbeiter im Lebensmittel-Bereich (z.B. Küchen) müssen nur noch zweijährig durchgeführt werden.
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Schließlich werden bei Nichtumsetzung Bußgeldtatbestände eingeführt.
In künftigen Hygiene-Tipps werden einzelne Details erläutert werden.
W. Popp, K.-D. Zastrow
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