20.05.2010
Propofol stellt ein besonderes Problem in der Anästhesie dar. Hierauf wurde in den vergangenen Jahren wiederholt eindringlich hingewiesen. Auch die Herstellerinformation enthält hierzu klare Ausführungen. So wurden mehrfach septische Komplikationen nach Propofol-Gabe beschrieben, wobei offensichtlich ursächlich dieselbe Ampulle für mehrere Patienten benutzt wurde. Propofol ist für eine Keimbesiedlung besonders prädestiniert, weil es sehr fetthaltig ist und keine Konservierungsmittel enthält. In einem Fall von berichteten Zwischenfällen war in der Ampulle Acinetobacter nachweisbar. In keinem der Zwischenfälle war die Blutkultur positiv, sodass davon ausgegangen wird, dass das Geschehen allein durch Endotoxine ausgelöst wurde.
Neben dem streng aseptischen Umgang mit dem Präparat wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Propofol unverzüglich gegeben werden muss; Spritzen, Ampullen und Flaschen dürfen jeweils nur für einen Patienten benutzt werden und sind danach sofort zu verwerfen. Dies wird seit gut 10 Jahren in einschlägigen Fachzeitschriften so publiziert, insofern kann eine Berufung auf Nichtwissen heute nicht mehr greifen. Der BGH hat 2007 einen derartigen Fehler als vorsätzliche Körperverletzung eingestuft.
Wiederkehrende Anfragen aus Krankenhäusern, die uns erreichen, belegen allerdings, dass bis zum heutigen Tag – aus Gründen der Kosten-Einsparung – noch Propofol-Ampullen und vor allem -Flaschen für mehrere Patienten genutzt werden.
W. Popp, K.D. Zastrow