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Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene e.V.

MODULARE FORTBILDUNG KRANKENHAUSHYGIENE
Möglichkeit für Ärzte anderer Fachrichtungen, nach einer curricularen Fortbildung als Krankenhaushygieniker zu arbeiten.
ANTIBIOTIC STEWARDSHIP KURS DER DGKH
Fortbildung zum ABS-Experten
KURS UMWELTHYGIENE
PRAKTISCHE UMWELTMEDIZIN – MODUL I
23.-26. Juni 2025, Dortmund

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Empfehlung

Routinemäßige Flächendesinfektion zur Verhütung und Kontrolle Antibiotika resistenter Krankheitserreger

Führende US amerikanische Hygieniker fordern routinemäßige Flächendesinfektion zur Verhütung und Kontrolle Antibiotika resistenter Krankheitserreger im Krankenhaus und in anderen medizinischen Bereichen

Verantwortlich:
Prof. Dr. med. habil. A. Kramer (I. Vorsitzender)
Dr. jur. A. Schneider (2. Vorsitzender)

Im Journal of Hospital Infection (2001; 48, Supplement a: 64 68) fordern die führenden US amerikanischen Hygieniker W. A. Rutala Lind D. J. Weber, die die Center for Disease Control and Prevention (CDC) in Fragen der Desinfektion und Sterilisation beraten, auf der Grundlage einer Risikoanalyse und Bewertung des Erkenntnisstands die Reinigung und Desinfektion patientennaher Flächen routinemäßig sowie nach Entlassung von Patienten und halten darüber hinaus die Desinfektion von Fußböden im Patientenbereich als Maßnahme zur Kontrolle von Krankenhausinfektionen für sinnvoll.

Sie begründen ihre Präventionsempfehlungen kurzgefasst wie folgt:

Aus o. g. Gründen werden nach Einschätzung der Autoren in den meisten US amerikanischen Krankenhäusern auch sog. nichtkritische Oberflächen routinemäßig desinfiziert. Zur Verifizierung der klinischen Konsequenzen der Flächendesinfektion sollten nach Auffassung der Autoren ergänzende Studien durchgeführt werden.

Kommentar des Vorstands der DGKH

Entsprechend der amtlichen Begründung zum Infektionsschutzgesetz werden in deutschen Krankenhäusern mindestens 525 000 Krankenhausinfektionen pro Jahr mit einer jährlichen gesundheitsökonomischen Belastung von 2,53 Milliarden DM ohne Berücksichtigung sozialer Folgekosten erworben. Mindestens 30 % dieser Infektionen können durch krankenhaushygienische Maßnahmen verhütet werden.

In diesem Zusammenhang wird auf die Risikoeinschätzung der Flächenkontamination und die Stellung der Flächendesinfektion als unerlässlicher Bestandteil der Multibarrierenstrategie zur Prophylaxe nosokomialer Infektionen innerhalb des Konzepts der Primärprävention hingewiesen, wie sie in Übereinstimmung mit den amerikanischen Autoren von der DGKH, der Desinfektionsmittelkommission der DGHM und der AWMF vertreten wird.

Dem steht die Auffassung des nationalen Referenzzentrums für Krankenhaushygiene (NRZ) entgegen, die die routinemäßige Flächendesinfektion wegen ihrer bisher nicht bestätigten epidemiologischen Evidenz für entbehrlich hält. Diese Risikobewertung des NRZ wird nicht zuletzt auf Grund des klaren Statements der US amerikanischen Fachleute zur Flächendesinfektion vor allem aus folgenden Gründen abgelehnt:

Die derzeit (seit 1987) geltende Anlage der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention zur "Hausreinigung und Flächendesinfektion" steht in Übereinstimmung mit der Einschätzung von Rutala und Weber. Unter Zugrundelegung neuer Erkenntnisse zur Bedeutung der Flächen in der Epidemiologie nosokomialer Infektionen wird diese Anlage im Auftrag der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch Institut z. Z. überarbeitet und aktualisiert.

Es ist davon auszugehen, dass für die Abklärung von Ausbrüchen nosokomialer Infektionen und damit im Zusammenhang stehender Rechtsverfahren der Einschätzung der US amerikanischen Hygieniker erhebliche Bedeutung zukommen wird. In derartigen Rechtsverfahren ist mit der sog. Beweislastumkehr zu rechnen, d. h. ein Krankenhaus muss beweisen, dass aufgetretene Infektionen nicht im Zusammenhang mit der ausschließlichen Verwendung von Reinigungsverfahren anstelle von Desinfektionsverfahren stehen. Da das nationale Referenzzentrum für Krankenhaushygiene bislang keinen wissenschaftlichen Beleg für die Gefahrlosigkeit des Verzichts auf die routinemäßige Anwendung von Flächendesinfektionsrnaßnahmen vorgelegt hat, gehen Krankenhäuser ein Rechtsrisiko ein, wenn sie dieser Empfehlung folgen.

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