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08.02.2021
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ie COVID-19-Pandemie stellt für Schulen eine große Herausforderung dar. Trotz Unsicherheiten über die Wirkung von Maßnahmen müssen dort weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Um in dieser Situation wissenschaftlich fundierte und konsentierte Handlungsempfehlungen anbieten zu können, wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) eine Kurzversion der S3-Leitlinie zu "Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen" veröffentlicht.
Erarbeitet wurde sie von einer repräsentativen Gruppe von Wissenschaftler*innen, am Schulgeschehen Beteiligten und Entscheidungsträger*innen aus Fachgesellschaften, Verbänden und Organisationen.
Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) hat zusammen mit Fachgesellschaften der Kinder- und Jugendärzte im Vorfeld in mehreren Stellungnahmen entscheidend dazu beigetragen, dass die Bewertung der Daten zu den Infektionsrisiken in Schulen zusammen mit konkreten Empfehlungen zum Infektionsschutz von Schülern und Lehrern Eingang in die Ausarbeitung der Leitlinie fanden.
Schulschließungen lassen sich mit konkreten Hygienekonzepten vermeiden. Diese Hygienekonzepte basieren auf den langjährigen Erfahrungen der Hygiene und deren Umsetzung in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Die Effektivität der Hygienekonzepte ist erwiesenermaßen die Voraussetzung, dass die medizinischen Systeme offengehalten werden können und weiter funktionieren. Da Kinder nicht die Treiber der Pandemie sind, sind die umfassenden Hygienekonzepte, wie sie auch in der Leitlinie ihren Niederschlag finden, die entscheidende Voraussetzung, dass auch Schulen weiter funktionieren d. h. offenbleiben könnten.
Entscheidend sind nicht die Einzelmaßnahmen, sondern die aufeinander abgestimmte Umsetzung in Maßnahmenpaketen. Ausgangspunkt ist ein Standard-Maßnahmenpaket, das sich an den allgemein in der Bevölkerung geltenden AHA+L Regeln orientiert und das konkret Abstand, Hygiene, das Tragen einer angemessenen Maske und Lüften vorsieht.
Die Empfehlungen umfassen neun Fragestellungen: Reduktion der Schüler*innenzahl im Präsenzunterricht, Tragen von Masken in Schulen, Infektionsschutz auf Schulwegen, Musik- und Sportunterricht, Umgang mit Verdachtsfällen und Quarantäne in den Klassen, Lüften in Schulen und Luftreinigung in Unterrichtsräumen. Schulschließungen wurde nicht behandelt.
Die Empfehlungen beruhen auf einer Gesamtschau der aktuell verfügbaren Studien zur Wirksamkeit der entsprechenden Maßnahmen. Allerdings sind dies zum größten Teil Modellierungsstudien, deren Ergebnisse nur eingeschränkt in den Schulalltag übertragbar sind. Neben dem Blick auf die gesundheitlichen Wirkungen von Maßnahmen wurden auch Kriterien zu Akzeptanz und gesundheitlicher Chancengleichheit, zu sozialen und ökologischen Folgen aber auch finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen und letztlich auch Machbarkeit berücksichtigt. Dieser umfassende Blick ermöglicht eine weitreichende Abwägung von Nutzen und Schaden aller Maßnahmen, Einschränkungen der Grundrechte wurden ebenfalls betrachtet.
Um sowohl die Wirksamkeit als auch unerwünschte Folgen der Maßnahmen zu erfassen muss die Umsetzung wissenschaftlich begleitet werden. Dies trägt nicht nur dazu bei, die Evidenzlage stetig zu verbessern, sondern ermöglicht auch Kurskorrekturen.
Die DGKH begrüßt die neue Leitlinie, weil sie maßgeblich von dem zentralen Gedanken aller Beteiligten getragen wurde, Schulschließungen so weit es irgend geht zu vermeiden und Wege aufzuzeigen, wie es gehen kann.
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