17.12.2024
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1) Zielsetzung Um allen hygienischen Fragestellungen in den verschiedenen Formen von Pflege-/ Versorgungs- und Betreuungseinrichtungen für junge, alte, kranke, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung zu entsprechen, ist die Etablierung von Hygienebeauftragten in stationärer und ambulanter Pflege mit qualifizierter Fortbildung notwendig.
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Die die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), die Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP), die Gesellschaft für Virologie (GfV), die Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV) und die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) halten die im Krankenhausversorgungs-verbesserungsgesetz (KHVVG) vorgesehene Einführung einer Leistungsgruppe „Infektiologie“ für notwendig und richtig.
Jedoch sehen wir in den bisherigen und insbesondere in der von der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI) mit Schreiben vom 23.9.2024 an das Sekretariat des Gesundheitsausschusses des Bundestags zu Ihren Händen geforderten Änderungen in einigen relevanten Aspekten eine konkrete und erhebliche Gefahr für die Versorgung von Patientinnen und Patienten und die Patientensicherheit.
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