01.02.2024
Anfrage:
Das Gesundheitsamt reklamiert in meiner Praxis eine fehlende Abtrennung zwischen dem Waschbecken und einer Arbeitsfläche. Außerdem wird reklamiert, dass das Wasser direkt in den Abfluss läuft. Ist das wirklich erforderlich?
Antwort:
Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI fordert in der Empfehlung zur Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens (2016) folgende Kriterien für Handwaschplätze:
Ein hygienischer Handwaschplatz muss mit Zulauf für warmes und kaltes Wasser ausgestattet sein. Bei einer Neueinrichtung oder wesentlichen Umgestaltung eines Handwaschplatzes ist auf ein ausreichend groß dimensioniertes, tief ausgeformtes Handwaschbecken ohne Überlauf zu achten. Falls saubere Arbeitsflächen an den Waschplatz angrenzen, sind diese durch einen Spritzschutz so abzuschirmen, dass es (insbesondere in Bereichen der Zubereitung von Medikamenten) nicht zu einer Kontamination der Umgebung kommen kann. Der Handwaschplatz muss abhängig von den räumlichen Bedingungen mit wandmontierten Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräparat und mit Einmalhandtüchern ausgestattet sein. Der Wasserstrahl darf nicht direkt auf den Abfluss gerichtet sein, um die Entstehung des erregerhaltigen Aerosols aus dem Siphon zu minimieren. Die Forderung nach Waschbecken ohne Überlauf ist allerdings auf eine "Neuinstallation" eines Waschbeckens begrenzt.
Da die KRINKO-Empfehlungen in Deutschland gemäß § 23 Infektionsschutzgesetz den Stand der Wissenschaft repräsentieren, sind die Forderungen des Gesundheitsamtes legitim.
Lutz Jatzwauk, Walter Popp, Wolfgang Kohnen
Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.