Hier kommen Sie zur Jubiläumsschrift "30 Jahre DGKH"
Die DGKH hat persönliche Mitglieder (Einzelpersonen) sowie institutionelle Mitglieder (z.B. Industrieunternehmen).
Ordentliche Mitglieder sind Einzelpersonen, die auf der Mitgliederversammlung volles Stimmrecht haben. Bei Eintreten in den Ruhestand kann die passive Mitgliedschaft beantragt werden, mit der allerdings das Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung verloren geht. Darüber hinaus gibt es fördernde Mitglieder und korrespondierende Mitglieder. Vom Vorstand können langjährige Mitglieder, die Besonderes für die Gesellschaft geleistet haben, zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Derzeit hat die DGKH 11 Ehrenmitglieder.
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